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   OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20   

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OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20 (https://dejure.org/2020,5230)
OVG Bremen, Entscheidung vom 12.03.2020 - 2 B 19/20 (https://dejure.org/2020,5230)
OVG Bremen, Entscheidung vom 12. März 2020 - 2 B 19/20 (https://dejure.org/2020,5230)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 53; AufenthG § 53 Abs 1; AufenthG § 53 Abs 2; EMRK Art 8
    Zur Ausweisung eines faktischen Inländers - Ausweisung; generalpräventiv; faktischer Inländer; Generalprävention

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung; Ausweisung, generalpräventiv; faktischer Inländer; Generalprävention; Zur Ausweisung eines faktischen Inländers

  • rechtsportal.de

    Annahme einer spezialpräventiven Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 1 AufenthG bei vorhergehenden schweren Gewaltdelikten; Abwägung des Ausweisungsinteresses gegenüber dem Bleibeinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20
    Eine Ausweisung kann auch nach dem seit dem 1. Januar 2016 geltenden Ausweisungsrecht auf generalpräventive Gründe gestützt werden (BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 1 C 21/18, juris Rn. 17).

    Dabei ist auch die "Öffentlichkeitswirksamkeit" der Tat ein zu berücksichtigendes Kriterium (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 1 C 21/18, juris Rn. 27).

    Unter diesen Voraussetzungen dürfen generalpräventive Erwägungen selbst bei in Deutschland verwurzelten Ausländern in die Abwägung von Bleibe- und Ausweisungsinteresse eingestellt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 1 C 21/18, juris Rn. 20 - 26).

    Die zeitlichen Grenzen für das Fortbestehen eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses sind unproblematisch gewahrt (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 1 C 21/18, juris Rn. 19).

    Auch unter generalpräventiven Gesichtspunkten besteht ein Bedürfnis an der sofortigen Vollziehung, denn jedes generalpräventive Ausweisungsinteresse verliert mit zunehmendem Zeitabstand zur Tat an Bedeutung (BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 1 C 21/18, juris Rn. 18).

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20
    Der Begriff des "Privatlebens" i.S.v. Art. 8 EMRK umfasst die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen ansässigen Zuwanderern und der Gesellschaft, in der sie leben ( EGMR [GK], Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 59]).

    Ob Beziehungen unter volljährigen Verwandten außer unter dem Aspekt des Privatlebens auch unter dem Aspekt des Familienlebens in den Schutzbereich des Art. 8 EMRK fallen, kann offen bleiben, da nach der Rechtsprechung des EGMR nicht strikt zwischen beiden Schutzbereichen unterschieden werden muss (vgl. EGMR [GK], Urt. v. 18.10.2006, - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 59]).

    Bei der Prüfung, ob eine Ausweisung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig ist, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgende Kriterien zu berücksichtigen: Die Art und Schwere der begangenen Straftat; die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat; die familiäre Situation; ob ein Partner bei der Begründung der Beziehung Kenntnis von der Straftat hatte; das Interesse und das Wohl eventueller Kinder, insbesondere deren Alter; der Umfang der Schwierigkeiten, auf die die Kinder oder der Partner im Heimatland des Ausländers treffen würden; die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten; die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Aufenthaltsstaat; die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Ausländer zum Gastland und zum Bestimmungsland (vgl. EGMR ( GK ), Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 57 f.]).

    Diese Personengruppe genießt zwar keinen absoluten Ausweisungsschutz (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 54]; Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1282 - Rn. 66]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 19).

  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Ausweisung straffälliger "Ausländer": Einmal Strafe ist genug

    Auszug aus OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20
    Diese Personengruppe genießt zwar keinen absoluten Ausweisungsschutz (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 54]; Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1282 - Rn. 66]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 19).

    Ihre Ausweisung bedarf aber sehr gewichtiger Gründe (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 55]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 19).

    Schwere Gewaltdelikte, wie der hier vom Antragsteller verwirklichte Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung, können Anlasstat für die Ausweisung von Ausländern, die den größten oder gar gesamten Teil ihrer Kindheit und Jugend im Aufenthaltsstaat verbracht haben, sein (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [16 - Rn. 57]).

    Dies gilt in besonderem Maße, wenn der Ausländer - wie der zum Tatzeitpunkt 24 Jahre alte Antragsteller - bei ihrer Begehung kein Jugendlicher mehr war (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [16 - Rn. 57]).

  • OVG Bremen, 26.09.2019 - 2 B 214/19
    Auszug aus OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 5).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn die erneute Begehung solcher Straftaten ernsthaft droht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21; OVG Bremen, Beschl. v. 17.07.2019 - 2 B 145/19, Ziff. II. 1. a) bb) (2), nicht veröffentlicht).

    Bei der anschließend vorzunehmenden Gesamtabwägung mit dem Bleibeinteresse kann die vergleichsweise geringe Gefahr das (grundsätzlich bestehende) Ausweisungsinteresse relativieren und bei gut integrierten Ausländern im Ergebnis zur Unverhältnismäßigkeit der Ausweisung führen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21 f.).

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20
    Voraussetzung für die Berücksichtigung generalpräventiver Interessen ist, dass die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis daran besteht, über eine strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerwG, Urt. v. 14.02.2012 - 1 C 7/11, juris Rn. 17).

    Es muss von einer derartigen Straftat eine besonders hohe Gefahr für den Staat oder die Gesellschaft ausgehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.2012 - 1 C 7/11 , juris Rn. 24).

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20
    Diese Personengruppe genießt zwar keinen absoluten Ausweisungsschutz (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 54]; Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1282 - Rn. 66]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 19).

    Ihre Ausweisung bedarf aber sehr gewichtiger Gründe (vgl. EGMR , Urt. v. 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 55]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 19).

  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

    Auszug aus OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20
    Elemente einer Abhängigkeit, die über die üblichen gefühlsmäßigen Bindungen hinausgehen und der Beziehung besonderes Gewicht verleihen würde (vgl. EGMR , Urt. v. 17.4.2003, - 52853/99 -, Yilmaz ./. D, NJW 2004, 2147 [2148 - Rn. 44]), sind in Bezug auf die Eltern und Geschwister nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20
    Da die Ausweisung eine schwerwiegende und mit schwer zu behebenden Folgen für den Ausländer verbundene Maßnahme darstellt, deren Gewicht durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung noch erheblich verschärft wird, setzt das Interesse an der sofortigen Vollziehung die aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu treffende Feststellung voraus, dass der Sofortvollzug schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr der mit der Ausweisungsverfügung zu bekämpfenden Gefahren erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.2005 - 2 BvR 485/05, juris Rn. 21).
  • EGMR, 15.11.2012 - 52873/09

    SHALA c. SUISSE

    Auszug aus OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20
    Weist der Betroffene im Einzelfall noch gewichtige Beziehungen zum Staat seiner Staatsangehörigkeit auf, so dass nicht davon gesprochen werden kann, ihn verbinde mit diesem Staat nur noch das formal-juristische Band der Staatsangehörigkeit, mindert dies das Gewicht seines Bleibeinteresses ( EGMR , Urt. v. 15.11.2012 - 52873/09 -, Shala ./. CH, Ziff. 55, http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-114465).
  • OVG Bremen, 15.11.2019 - 2 B 243/19
    Auszug aus OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20
    (2) Entscheidend ist die umfassende, einzelfallbezogene Abwägung nach § 53 Abs. 2 AufenthG , die insbesondere unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Art. 8 EMRK zu erfolgen hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 21).
  • OVG Bremen, 14.02.2020 - 2 B 23/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Ausweisung;

  • OVG Bremen, 28.10.2019 - 2 B 228/19
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Im Übrigen überwiegen die öffentlichen Interessen erst recht, wenn in die Gesamtabwägung allein ein spezialpräventives Ausweisungsinteresse oder gar ein kombiniert general-/spezialpräventives Ausweisungsinteresse (vgl. zur Verstärkung des Ausweisungsinteresses bei einem Hinzutreten generalpräventiver Gründe zu spezialpräventiven Gründen OVG Bremen, Beschluss vom 12.03.2020 - 2 B 19/20 -, juris Rn. 31 f.) eingestellt wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20

    Ausweisung aus dem Bundesgebiet

    Auch bei schwersten Gewaltdelikten ist jedoch eine grenzenlose Relativierung des Wahrscheinlichkeitsmaßstabs nicht zulässig und nicht bereits jede entfernte Möglichkeit begründet eine Wiederholungsgefahr (OVG Bremen, Beschluss vom 12.03.2020 - 2 B 19/20 -, juris Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 04.10.2012 - 1 C 13.11 -, Rn. 18).
  • OVG Bremen, 09.12.2020 - 2 B 240/20

    Ausweisung eines früheren Kämpfers des Islamischen Staates (IS) - Aufschiebende

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG. Urt. v. 04.10.2012 - 1 C 13.11, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 5).

    Eine grenzenlose Relativierung des Wahrscheinlichkeitsmaßstabs nach unten ist jedoch auch bei schwersten Schäden nicht zulässig (OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21).

    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Begründung eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses ist bei schwerwiegenden Gefahren (insbesondere durch schwere Straftaten) bereits die "ernsthafte Möglichkeit" einer Wiederholung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00, juris Rn. 14; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21; Hailbronner, AuslR, § 53 AufenthG Rn. 142 m.w.N.).

    Beim Vorliegen bedeutsamer Bleibeinteressen kann im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung eine höhere Wiederholungsgefahr erforderlich sein, um dem Ausweisungsinteresse ein Übergewicht zu verschaffen, als sie für das Erreichen der Mindestschwelle einer Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 1 Halbsatz 1 AufenthG erforderlich ist, die selbst für die Ausweisung von Ausländern ohne nennenswerte Bleibeinteressen erreicht sein muss (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 30; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 22).

    Jedoch wird das spezialpräventive Ausweisungsinteresse vorliegend durch ein generalpräventives Ausweisungsinteresse verstärkt (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 31).

  • OVG Bremen, 21.12.2022 - 2 LB 323/21

    Albanische Volkszugehörige; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; Gefahrenprognose;

    Nachdem das Verwaltungsgericht zunächst die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt hatte (Beschluss vom 10.01.2020 - 2 V 2649/19), hob der Senat diesen Beschluss auf die Beschwerde der Beklagten auf und lehnte den Antrag ab (Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG. Urt. v. 04.10.2012 - 1 C 13.11, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 5).

    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Begründung eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses ist in solchen Fällen, dass eine Wiederholung "ernsthaft" droht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21; Beschl. v. 22.02.2021 - 2 B 330/20, juris Rn. 16).

    Bei der Prüfung, ob eine Ausweisung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig ist, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgende Kriterien zu berücksichtigen: Die Art und Schwere der begangenen Straftat; die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat; die familiäre Situation; ob ein Partner bei der Begründung der Beziehung Kenntnis von der Straftat hatte; das Interesse und das Wohl eventueller Kinder, insbesondere deren Alter; der Umfang der Schwierigkeiten, auf die die Kinder oder der Partner im Heimatland des Ausländers treffen würden; die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten; die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Aufenthaltsstaat; die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Ausländers zum Gastland und zum Bestimmungsland (vgl. EGMR ( GK ), Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 57 f.]; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 26).

    Sie ist nicht bei allen Personen, die zu dieser Gruppe zählen, stets dieselbe (OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 32).

  • BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20

    Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 12. März 2020 - 2 B 19/20 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 B 235/20

    Gefahrenprognose und Verhältnismäßigkeit bei einer Ausweisung; Duldung wegen

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG. Urt. v. 04.10.2012 - 1 C 13.11, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 5).

    Bei der Prüfung, ob eine Ausweisung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig ist, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgende Kriterien zu berücksichtigen: Die Art und Schwere der begangenen Straftat; die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat; die familiäre Situation; ob ein Partner bei der Begründung der Beziehung Kenntnis von der Straftat hatte; das Interesse und das Wohl eventueller Kinder, insbesondere deren Alter; der Umfang der Schwierigkeiten, auf die die Kinder oder der Partner im Heimatland des Ausländers treffen würden; die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten; die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Aufenthaltsstaat; die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Ausländers zum Gastland und zum Bestimmungsland (vgl. EGMR ( GK ), Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 57 f.]; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 26).

    Der Hilfsantrag wirkt vorliegend gemäß § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG nicht streitwerterhöhend (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 37).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2020 - 12 S 3065/20

    Bestehen eines Ausweisungsinteresses bei aktueller Strafverurteilung des

    Die Straftaten des Ausländers und die Gefahr ihrer Wiederholung sind Elemente, die gemäß Art. 8 Abs. 2 EMRK im Rahmen der Rechtfertigung eines Eingriffs in das Recht des Antragstellers auf Achtung seines Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK einzustellen und gegen dessen Integration abzuwägen sind (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 12.03.2020 - 2 B 19/20 -, juris Rn. 27; siehe auch zur Notwendigkeit der gewichtenden Gesamtbewertung der Lebensumstände des Ausländers bei der Prüfung von Art. 8 EMRK BVerfG, Beschlüsse vom 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10 -, juris Rn. 21, und vom 29.01.2020 - 2 BvR 690/19 -, juris Rn. 21.).
  • OVG Bremen, 15.02.2021 - 2 B 364/20
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG. Urt. v. 04.10.2012 - 1 C 13.11, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 5).

    Eine grenzenlose Relativierung des Wahrscheinlichkeitsmaßstabs nach unten ist jedoch auch hier nicht zulässig (OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21).

    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Begründung eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses ist in solchen Fällen bereits die "ernsthafte Möglichkeit" einer Wiederholung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00, juris Rn. 14; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21; Hailbronner, AuslR, § 53 AufenthG Rn. 142 m.w.N.).

    Bei der Prüfung, ob eine Ausweisung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig ist, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgende Kriterien zu berücksichtigen: Die Art und Schwere der begangenen Straftat; die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat; die familiäre Situation; ob ein Partner bei der Begründung der Beziehung Kenntnis von der Straftat hatte; das Interesse und das Wohl eventueller Kinder, insbesondere deren Alter; der Umfang der Schwierigkeiten, auf die die Kinder oder der Partner im Heimatland des Ausländers treffen würden; die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten; die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Aufenthaltsstaat; die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Ausländers zum Gastland und zum Bestimmungsland (vgl. EGMR ( GK ), Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 57 f.]; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 26).

  • OVG Bremen, 02.12.2020 - 2 B 257/20
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG. Urt. v. 04.10.2012 - 1 C 13.11, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 5).

    Eine grenzenlose Relativierung des Wahrscheinlichkeitsmaßstabs nach unten ist jedoch auch hier nicht zulässig (OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21).

    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Begründung eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses ist in solchen Fällen bereits die "ernsthafte Möglichkeit" einer Wiederholung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00, juris Rn. 14; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21; Hailbronner, AuslR, § 53 AufenthG Rn. 142 m.w.N.).

    Bei der Prüfung, ob eine Ausweisung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig ist, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgende Kriterien zu berücksichtigen: Die Art und Schwere der begangenen Straftat; die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat; die familiäre Situation; ob ein Partner bei der Begründung der Beziehung Kenntnis von der Straftat hatte; das Interesse und das Wohl eventueller Kinder, insbesondere deren Alter; der Umfang der Schwierigkeiten, auf die die Kinder oder der Partner im Heimatland des Ausländers treffen würden; die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten; die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Aufenthaltsstaat; die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Ausländers zum Gastland und zum Bestimmungsland (vgl. EGMR ( GK ), Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 57 f.]; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 26).

  • OVG Bremen, 15.12.2021 - 2 LC 269/21

    Ausweisung; Verhältnismäßigkeit; Ladendiebstahl - Ausweisung;

    Bei der Prüfung, ob eine Ausweisung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig ist, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgende Kriterien zu berücksichtigen: Die Art und Schwere der begangenen Straftat; die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat; die familiäre Situation; ob ein Partner bei der Begründung der Beziehung Kenntnis von der Straftat hatte; das Interesse und das Wohl eventueller Kinder, insbesondere deren Alter; der Umfang der Schwierigkeiten, auf die die Kinder oder der Partner im Heimatland des Ausländers treffen würden; die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten; die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Aufenthaltsstaat; die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Ausländers zum Gastland und zum Bestimmungsland (vgl. EGMR ( GK ), Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 57 f.]; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 26).

    Sie ist nicht bei allen Personen, die zu dieser Gruppe zählen, stets dieselbe (OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 32).

  • OVG Bremen, 17.02.2021 - 2 LC 311/20

    Ausweisung eines faktischen Inländers; Rechtsschutz gegen die Dauer des Einreise-

  • VG Bremen, 28.04.2022 - 2 V 594/22

    Ausweisung - Ausweisung

  • VG Bremen, 16.12.2022 - 2 K 198/20

    Ausweisung, Urteil vom 16.12.2022 - Ausweisung; Einreise- und Aufenthaltsverbot;

  • VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21

    Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur

  • VG Bremen, 22.03.2021 - 4 K 912/19

    Ausländerrecht Ausweisung, Urteil vom 22.03.2021 - 50 Jahre; Abhängigkeit;

  • VG Bremen, 22.03.2021 - 4 K 131/19

    Ausländerrecht Aufenthalt Ausweisung, Urteil vom 22.03.2021 - Abstinenz; Alkohol;

  • OVG Bremen, 23.11.2020 - 2 B 314/20
  • VG Bremen, 22.02.2021 - 4 K 2680/18

    Ausweisung, Urteil vom 22.02.2021 - Abstinenz; Abwägung; Ausweisungsinteresse;

  • OVG Bremen, 15.12.2021 - 2 LB 379/21

    Ausweisung eines in Deutschland geborenen assoziationsberechtigten türkischen

  • OVG Bremen, 08.02.2023 - 2 LB 268/22

    Ausweisung eines Erstverbüßers; Aufenthaltsrecht nach Art. 20 AEUV;

  • OVG Bremen, 19.02.2021 - 2 B 12/21

    Ausnahmsweises Nichtvorliegen des erforderlichen besonderen

  • OVG Bremen, 02.03.2021 - 2 B 328/20
  • OVG Bremen, 15.07.2020 - 2 B 88/20
  • VG Bremen, 03.06.2022 - 2 K 2618/20

    Asylrecht Türkei, Urteil vom 03.06.2022 - Grabmal S. C.; Grabmal S. C.; Verzicht

  • OVG Bremen, 05.04.2022 - 2 B 314/21

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines früheren deutschen Staatsangehörigen wegen

  • OVG Bremen, 22.02.2021 - 2 B 330/20
  • OVG Bremen, 10.05.2021 - 2 B 36/21

    Ausweisung - assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

  • OVG Bremen, 04.01.2021 - 2 B 300/20

    Unverhältnismäßigkeit der Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen

  • VG Freiburg, 19.12.2022 - 7 K 3853/20

    Ausweisung eines syrischen Straftäters

  • OVG Bremen, 22.02.2020 - 2 B 330/20

    Ausweisung; Gefahrenprognose; Generalprävention bei Vergewaltigung - Ausweisung;

  • OVG Bremen, 21.04.2021 - 2 LC 215/20

    Ausweisung eines in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen wegen

  • VG Hamburg, 09.01.2024 - 13 E 5184/23

    Erfolgloser Eilantrag eines langjährig in Deutschland lebenden türkischen

  • OVG Bremen, 28.09.2021 - 2 LA 198/21

    Alleiniges Sorgerecht; Aufenthaltsstatus der Familie; Ausweisung; Befristung des

  • VG Berlin, 25.08.2022 - 13 K 41.19

    Ausweisung eines jugendlichen IS-Straftäters bestätigt

  • OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 220/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung nach bestandkräftiger Ausweisung -

  • OVG Bremen, 03.11.2021 - 2 B 296/21

    Ausländerrecht; Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG; Ausweisung -

  • VG Schleswig, 25.10.2023 - 11 B 4/23
  • VG Bremen, 21.10.2020 - 4 V 1645/20

    Abschiebungsandrohung; Beschluss vom 21.10.2020 - posttraumatische

  • OVG Bremen, 05.07.2023 - 2 LB 35/23

    Ausweisung; Generalprävention; Verhältnismäßigkeit

  • OVG Bremen, 13.03.2023 - 2 LA 301/21

    Ernsthaftes Drohen einer Wiederholung als ausreichend für die Begründung eines

  • VG Bremen, 24.01.2022 - 4 K 294/20

    Ausländerrecht Ausweisung, Urteil vom 24.01.2022 - Ausreisefrist; Ausweisung;

  • VG Schleswig, 17.11.2020 - 11 B 81/20

    Ausländerrecht

  • OVG Bremen, 29.03.2022 - 2 B 44/22

    Verhältnismäßigkeit eines in Deutschland geborenen assoziationsberechtigten

  • VG Schleswig, 30.06.2021 - 11 A 217/19
  • OVG Bremen, 07.07.2020 - 2 LA 80/20
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